Brandschutzhelfer- Ausbildung nach DGUV 205-023

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Personen zu benennen, die im Brandfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten. Grundlage hierfür sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Die Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind 5–10 % der Beschäftigten ausreichend – bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Quote erforderlich sein.

Inhalte der Ausbildung:

  • Theorie: Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen, Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Praxis: Brandbekämpfung mit Feuerlöscher an gasbefeuerter Simulationsanlage
  • Schulung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brandrauch
  • Wiederholung alle 3–5 Jahre gemäß DGUV-Empfehlung

Mit der Benennung von Brandschutzhelfern erfüllen Sie behördliche und versicherungsrechtliche Vorgaben.

Praxisnah – rechtssicher – aktuell

Gerne bilden wir Sie oder Ihre Mitarbeitenden nach aktuellen Vorgaben aus. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion.

Evakuierungshelfer- Ausbildung

Brandschutz- und Evakuierungshelfer – gesetzlich vorgeschrieben, praxisnah ausgebildet

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten. Grundlage hierfür sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie die Technische Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in jedem Unternehmen vorgeschrieben.

Eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz sowie eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfern gehören zu den Grundpflichten im vorbeugenden Brandschutz. Brände können so bereits in der Entstehungsphase wirksam bekämpft werden.

Unsere Schulungen bereiten Sie praxisorientiert auf Ihre Aufgaben vor – ergänzend zur betriebsspezifischen Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.

Rechtssicher – praxisnah – aktuell

Gerne bilden wir Sie oder Ihre Mitarbeitenden nach aktuellen Vorgaben und Standards aus. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion.

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Brandschutz- und Evakuierungshelfer – 

kombinierte Schulung möglich

Unternehmen sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern zu benennen und regelmäßig zu unterweisen. Beide Schulungen können praxisnah und effizient miteinander kombiniert werden.

Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeitenden nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln aus – rechtssicher, praxisorientiert und individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.

Für ein Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion – wir beraten Sie gerne persönlich.

Jährliche Unterweisung Brandschutz

Brandschutzunterweisung – 

gesetzlich verpflichtend, verantwortungsvoll umgesetzt

Der betriebliche Brandschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV), sondern Ausdruck der Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Unternehmen. Eine wirksame Brandschutzunterweisung ist dabei unverzichtbar.

Ziele der Unterweisung:

  • Vermittlung von Grundlagen zur Brandvermeidung
  • Sensibilisierung für Brandgefahren
  • Schulung des richtigen Verhaltens im Brandfall
  • Befähigung zur sicheren Evakuierung und ggf. zur Bekämpfung von Entstehungsbränden

Praxisnah – aktuell – rechtssicher

Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeitenden nach neuesten Erkenntnissen und geltenden Vorschriften. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion.

Jährliche Unterweisung Evakuierung

Evakuierungsschulung – 

vorbereitet für den Ernstfall

Feuerwehrberichte zeigen: Die größte Gefahr im Brandfall entsteht oft durch panische Flucht und mangelnde Vorbereitung. Die Arbeitsstättenverordnung sowie ASR A2.3 verpflichten Arbeitgeber daher zur regelmäßigen Unterweisung und Übung der Evakuierung anhand des Flucht- und Rettungsplans.

Inhalte des Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen der Evakuierung
  • Aufbau und Nutzung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Organisation der Ersten Hilfe während Übungen
  • Praktische Erfahrungen aus realen Evakuierungsszenarien

Praxisnah – rechtssicher – verantwortungsvoll

Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeitenden gezielt auf den Notfall vor – nach aktuellen Vorschriften und mit realitätsnahen Übungen. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion.

Brandschutz für Führungskräfte

Brandschutz für Führungskräfte – 

Verantwortung erkennen, Sicherheit gestalten

Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Unser Training vermittelt Ihnen die relevanten gesetzlichen und normativen Grundlagen und zeigt praxisnah, wie Sie sich im Vorschriftendschungel sicher zurechtfinden.

Sie erfahren, welche Funktionen im Unternehmen zu besetzen sind, um Sie bei der Umsetzung brandschutzrelevanter Aufgaben zu unterstützen – von Brandschutzbeauftragten bis hin zu Evakuierungshelfern.

Strategisch geschult – rechtssicher umgesetzt

Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeitenden nach aktuellen Vorgaben und Erkenntnissen aus. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie bitte unsere Anfragefunktion.

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